FAQ-L.1: Was bedeutet die Dichtheitsangabe „wasserdicht“ bzw. 10-2 mbar l/s?
Die Angabe „wasserdicht“ beschreibt umgangssprachlich eine Dichtheitsanforderung, die für ein Bauteil und dessen Anwendungsfall festgelegt wird. Die präzise Beschreibung der Anforderung erfolgt über die Leckagerate. Für „wasserdicht“ wäre dies beim Einsatz des Prüfmediums Luft die Leckagerate 10⁻² mbar l/s.
Um eine Dichtheitsanforderung zu definieren, müssen Angaben wie Prüfdruck, das Medium zum Testen und die maximal zulässige Leckagerate bekannt sein. Wird zum Beispiel für das Prüfmedium Luft 10⁻² mbar l/s als Grenze festgelegt, tritt bei dichten Bauteilen kein Wasser mehr durch das Leck - die Durchlässigkeit für Gase oder dünnflüssigere Medien (z.B. Benzin oder Öl) kann jedoch weiterhin möglich sein. Die Dichtheitsforderung von 10⁻² mbar l/s bzw. "wasserdicht" ist mit handelsüblicher Ultraschalltechnik in normalen Industrieumgebungen nicht zuverlässig und reproduzierbar zu erfüllen ist. Gründe dafür lesen Sie in FAQ (Minimal erfassbare Leckagerate mit Ultraschall).
Weitere Dichtheitsangaben und deren Erläuterung sind bei der DGZfP, Fachausschuss Dichtheitsprüfung, FAQ V9 beschrieben.